WIE ES FUNKTIONIERT
Anmeldung und Teilnahme am Unterricht
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1
Kontakt
Telefonisch oder schriftlich per E-Mail Kontakt aufnehmen, zur vereinbarten Zeit zur Probestunde kommen, gute Laune mitbringen!
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2
Probestunde
Nach der kostenfreien und unverbindlichen Probestunde sich beraten lassen, uns kennenlernen, überlegen, Vertrag nach Hause mitnehmen.
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3
Vertrag
Vertrag ausfüllen, eventuell details gemeinsam festlegen, Unterrichtsart und Anfangszeitpunkt vereinbaren.
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4
Unterricht
Unterricht besuchen, lernen, genießen, fortschritte machen! Wir und Ihr Lehrer stehen als Ansprechpartner beratend zur Seite.
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5
Weitermachen?
Ein anderes Instrument oder Lehrer, eine andere Wochenzeit? Der Wechsel ist in der Regel schnell und unkompliziert.
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6
Aufhören
Gleich ob 'genug gelernt', ob ein Härtefall vorliegt oder die Lebensumstände dies erfordern, können Sie auf eine faire Regelung bei uns vertrauen.
Kinder
(Privatunterricht)
Erwachsene
(Privatunterricht)
Informative Auszüge aus dem Vertrag und den AGB'sVertrag und den AGB'sVertrag und den AGB's
Diese Information ist nicht rechtsbindend!
Sie beschreibt lediglich die übliche Auslegung der Vertragsdetails.
Wir erteilen überwiegend Individualunterricht. Sinnvolle Abweichungen und Ensemblearbeit stellen natürlich eine Ausnahme dar.
Der Unterricht findet nur in den Räumen der Musikschule zur vereinbarten regelmäßigen wöchentlichen Zeit statt und wird von qualifizierten Lehrkräften durchgeführt.
In den gesetzlichen Schulferien (NRW) und am Rosenmontag findet kein Unterricht statt. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
Der monatlicher Betrag ist als 1/12 der Jahresgebühr zu denken.
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt €55,- pro Familie.
Kündigung ist jederzeit zum Ende des Folgemonats möglich.
Der Beitrag für den letzten Monat in dem noch mindestens eine Unterrichtseinheit nach dem Schulkalender zum vereinbarten Wochentag stattfinden kann, wird in vollem Umfang bezahlt.
Vertragsanfang zu Monatsmitte oder Ende stellt kein Problem dar. Der monatlicher Beitrag wird anteilig gekürzt.
Auf Verschulden der Schule ausgefallene Unterrichtseinheiten werden nachgeholt oder erstattet.
Auf verschulden des Schülers, darunter auch bei Krankheit, besteht kein Anspruch auf Nachholen oder Erstattung.
Eine ausserordentliche Kündigung ist im Härtefall möglich.